Archive - 2016

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8 Antworten zum Thema “Kündigung”
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Die zwei Seiten der Wochenendarbeit
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6 Vorteile der Zeitarbeit für Entleiher bzw. Unternehmen
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Keine Unfallversicherung bei privatem Telefonat am Arbeitsplatz
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11 einfache Mittel gegen Arbeitsstress
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Ausbildungsmarketing – nutzen Sie es schon?
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Gehört das Umkleiden zur Arbeitszeit? Muss es vergütet werden?
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6 Maßnahmen, die das Arbeitsklima verbessern
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5 Regeln für ein erfolgreiches Meeting
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Flüchtlinge – Segen oder Fluch für die deutsche Wirtschaft?

8 Antworten zum Thema “Kündigung”

Die Fragen und Antworten zum Thema „Kündigung“ sind quasi unerschöpflich. Ich möchte Ihnen heute kurze Antworten auf 8 der häufigsten Fragen zu diesem Thema geben:

1. Kann wegen schlechter Arbeit gekündigt werden?

Es ist nicht möglich, einen Arbeitnehmer zu kündigen, nur weil er Fehler macht. Das stellte das Landesarbeitsgericht in München fest (Az.: 3 Sa 764/10). Sollte ein Mitarbeiter viele Fehler machen, ist der Arbeitgeber gezwungen, die „Durchschnittsleistung“ von vergleichbaren Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Erst wenn der unter Beobachtung stehende Mitarbeiter diese Fehlerquote nachweisbar und über längere Zeit hinweg erheblich überschreitet, könnte eine Kündigung in Betracht gezogen werden.

2. Wie lange kann man gegen eine Kündigung klagen?

Kurzum: die Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb drei Wochen erhoben werden. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der Kündigung.

3. Was ist der Unterschied zwischen „ordentlicher Kündigung“ und „außerordentlicher Kündigung“?

Bei der ordentlichen Kündigung müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden. Bei der außerordentlichen Kündigung kommt es zu einer fristlosen Kündigung. Für diese fristlose Kündigung muss aber ein triftiger Grund vorliegen, z.B. Beleidigung, Arbeitsverweigerung, strafbare Handlung, uvm.

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Die zwei Seiten der Wochenendarbeit

„Samstags gehört Vati mir“. Mit diesem Slogan wurde 1956 für die Fünf-Tage-Arbeitswoche geworben. Letztendlich wurde diese Neuerung durchgesetzt und gilt bis heute noch in vielen deutschen Betrieben als Standard.

Heute streben die Unternehmen schon wieder nach 6 Tage-Wochen oder 7-Tage-Wochen. Durch die Globalisierung, die Flexibilisierung und den technologischen Wandel wird die Wochenendarbeit wieder mehr gefragt und eingesetzt.

Die Vorteile der Wochenendarbeit sind klar erkennbar. Arbeitgeber produzieren mehr, arbeiten flexibler und machen letztlich mehr Umsatz. Die Arbeitnehmer ziehen den Nutzen aus Wochenendzuschlägen und erhöhen ihre Verdienstmöglichkeiten.

Doch ist es das alles wert?
Was sind Nachteile der Wochenendarbeit?

Ich zeige Ihnen einige Kennzahlen, über die man nachdenken sollte:

  • Für 35 % ist Wochenendarbeit der Regelfall. 15 % arbeiten sehr oft am Samstag und Sonntag und 20 % machen dies oft.
  • Am meisten werden Arbeitnehmer im Gastronomiegewerbe am Wochenende eingesetzt. Danach folgen Handel, Gesundheit und Soziales, Erziehung und Unterricht.
  • Beschäftigte mit niedrigem Einkommen arbeiten öfter am Wochenende als andere. weiterlesen

6 Vorteile der Zeitarbeit für Entleiher bzw. Unternehmen

Im Folgenden stelle ich Ihnen sechs Vorteile der Zeitarbeit für Entleiher und Unternehmen vor.

1. Vorteil der Zeitarbeit – Flexibilität
2. Vorteil der Zeitarbeit – Weniger Aufwand
3. Vorteil der Zeitarbeit – Reduziertes Risiko
4. Vorteil der Zeitarbeit – Try and hire
5. Vorteil der Zeitarbeit – Überschaubare Kosten
6. Vorteil der Zeitarbeit – Großer Bewerberpool

Sollten Sie eher an den Vorteilen der Zeitarbeit für Bewerber und Arbeitnehmer interessiert sein, empfehle ich den Artikel “8 Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitnehmer“.

1. Vorteil der Zeitarbeit – Flexibilität
Mittlerweile der wohl meist geschätzte Vorteil der Zeitarbeit für Entleiher bzw. Unternehmen.

Ein Beispiel: Sie haben ein neues Projekt akquiriert und müssen die Auftragsspitzen in den nächsten Monaten vorübergehend decken. Hier können Sie auf die Zeitarbeit zurückgreifen und zusätzliches Personal gewinnen. Gleichzeitig können Sie die neuen Arbeitnehmer unter die Lupe nehmen und den einen oder anderen für Ihr Unternehmen rekrutieren. Denken Sie daran: gute Zeitarbeitsfirmen sind langfristig an Festübernahmen interessiert!

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Keine Unfallversicherung bei privatem Telefonat am Arbeitsplatz

Als Arbeitnehmer sind Sie gesetzlich unfallversichert. Doch was passiert, wenn Sie während der Arbeit einen privaten Anruf tätigen und dann einen Unfall erleiden? Sind Sie dann unfallversichert?

Gerne gebe ich Ihnen eine Antwort mit einem Beispiel, (siehe LSG Darmstadt, Urteil vom 17.09.2013, Az.: L 3 U 33/11):

Ein Lagermitarbeiter wollte während der Arbeitszeit seine Frau anrufen. Da der Lärm zu sehr störte, verließ der Arbeiter die Produktionshalle und tätigte den Anruf mit seinem Mobiltelefon. Das Gespräch dauerte ca. 3 Minuten. Auf dem Rückweg in die Halle blieb er an einem Begrenzungswinkel hängen, verdrehte sich das Knie und verletzte sich schwer am Kreuzband. Der Arbeitnehmer wollte diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt haben.

Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag ab und deutete darauf hin, dass privates Telefonieren am Arbeitsplatz nicht gesetzlich unfallversichert sei. Der Arbeitnehmer klagte gegen das Urteil, doch ohne Erfolg.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz setzt tatsächlich voraus, dass der Unfall bei einer versicherten Tätigkeit eintritt. Das Gericht bestätigte, dass Tätigkeiten wie Essen, Telefonieren und Einkaufen den Unfallversicherungsschutz unterbrechen.

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11 einfache Mittel gegen Arbeitsstress

Wer hat schon gerne Stress? Niemand. Stress kann vor allem am Arbeitsplatz weitreichende Folgen haben: mangelnde Konzentration, unüberlegtes Handeln, Unachtsamkeit, erhöhte Unfallgefahr, bis hin zur gesundheitlichen Beeinträchtigung.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen Überblick über 11 einfache Mittel geben, mit denen Sie dem Stress und Arbeitsdruck vorbeugen oder entgegenwirken.

1) Mittel gegen Arbeitsstress: Planung

Gehen Sie bereits am Morgen die einzelnen Aufgaben und Tagesabläufe durch, die an diesem Tag auf Sie warten. Planen Sie den Tag realistisch und halten Sie sich an das, was Sie sich vorgenommen haben. So sind Sie bereits gewappnet und können Ihr Pensum effektiv abarbeiten. Eine Umfrage von 3.000 Personen in 30 Ländern ergab, dass gute Planung ein passendes Mittel gegen Stress und Arbeitsdruck ist.

Mein Tipp: machen Sie sich an „schwierigen Tagen“ eine ToDo Liste und arbeiten Sie sie im Laufe des Tages ab. Sie werden über jedes Ausstreichen begeistert sein.

 

2) Mittel gegen Arbeitsstress: Natur

Eine Umfrage in Holland belegt, dass Personen, die „grünen“ Gegenden leben und arbeiten, weniger gestresst sind und eine bessere mentale Gesundheit aufweisen. Suchen Sie deshalb bei Stress die Nähe zur Natur.

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Ausbildungsmarketing – nutzen Sie es schon?

Ausbildungsstellen bleiben unbesetzt, es melden sich zu wenig Bewerber, es fehlt am Nachwuchs – all das ist in vielen Unternehmen Realität.

Deshalb bleibt das Ziel bestehen: catch them early, catch them young.

Junge Talente für Ihr Unternehmen gewinnen – das ist sicherlich auch für Sie ein wichtiges Ziel.
Gerne möchte ich Ihnen deshalb ein paar Hinweise zum Thema „Ausbildungsmarketing“ geben.

Was ist Ausbildungsmarketing eigentlich?

Ausbildungsmarketing ist eine Unterform von Recruitung oder Personalmarketing. Genau versteht man darunter die Strategie, mit unterschiedlichen Instrumenten gute Auszubildende zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Das Ziel ist, qualifizierten Nachwuchs nachhaltig zu sichern.

Welche Vorteile könnte ein gezieltes Ausbildungsmarketing für Sie haben?

  • Sie steigern die Anzahl der eingehenden Bewerbungen
  • Sie verbessern die Qualität Ihrer Bewerber
  • Sie erlangen mehr Kenntnisse über zukünftige Auszubildende
  • Sie senken die Kosten für die Bewerbersuche
  • Sie entdecken neue Ansätze in der Personalentwicklung
  • Sie informieren mehr junge Menschen über die Berufe
  • Sie minimieren die Ausbildungsabbrüche
  • Sie verbessern Ihr Image als guter Arbeitgeber

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Gehört das Umkleiden zur Arbeitszeit? Muss es vergütet werden?

Grundsätzlich ja. Nach der Rechtsprechung im Arbeitsrecht gehören Umkleidezeiten zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf. Dann muss der Arbeitgeber diese Zeit auch bezahlen.

Am besten wäre es, wenn diese Frage bereits im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag deutlich geklärt wäre. Wenn dem nicht so ist, müssen wir auf die einschlägige Rechtsprechung zurückgreifen.

Hierzu zwei Beispiele:
Wenn der Arbeitgeber das Umkleiden im Betrieb ausdrücklich anordnet, dann zählt das Umkleiden als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.09.2012 (Az. 5 AZR 678/11) klargestellt.

Der Arbeitgeber einer Krankenschwester ordnete an, die Kleider vor Ort zu wechseln, wollte die Umziehzeiten aber nicht vergüten. Die Krankenschwester zog vor Gericht und bekam Recht.

Wie sieht es aber aus, wenn der Arbeitnehmer NICHT ausdrücklich aufgefordert wird, das Umkleiden vor Ort, also im Betrieb, vorzunehmen?

Unter Umständen kann auch dann eine Vergütung verlangt werden. Das zeigt ein Fall des hessischen LAG (Urteil vom 23. November 2015, Az. 16 Sa 494/15; Vorinstanz: Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 20. Januar 2015, Az. 4 Ca 57/14).

Der Mitarbeiter eines Müllheizkraftwerkes bekam das Recht zugesprochen, das Umkleiden im Betrieb als Arbeitszeit vergütet zu bekommen, obwohl sein Arbeitgeber das nicht anordnete.

Wichtige Voraussetzung in diesem Fall: Das Tragen von Schutzkleidung war Pflicht und die notwendige Arbeitskleidung wurde regelmäßig erheblich verschmutzt. Die Richter argumentierten, dass es unzumutbar ist, dass der Mitarbeiter mit diesen Verschmutzungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendelt. Dass sei nicht hygienisch, weder für den Mitarbeiter, noch für andere Mitreisende in Bus oder Bahn.

Zusammenfassung:
Wird das Umkleiden im Betrieb angeordnet, zählt es als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Gibt es keine ausdrückliche Anordnung, aber ein Umkleiden zuhause ist unzumutbar (z.B. hygienische Aspekte, übermäßig auffällige Arbeitskleidung, etc), hat der Arbeitnehmer das Recht, sich erst im Betrieb umzuziehen und dies vergütet zu bekommen.

6 Maßnahmen, die das Arbeitsklima verbessern

Wenn in Ihrem Betrieb, Ihrer Abteilung oder Ihrem Team ein gutes Arbeitsklima vorherrscht, dann werden Sie das unweigerlich in der Motivation und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter wahrnehmen und letztlich auch in der Arbeitsleistung.

Doch nicht nur die Arbeitsleistung steigt durch ein gutes Arbeitsklima, sondern auch die Betriebszugehörigkeit. Heutzutage ist es nicht immer leicht, gute neue Mitarbeiter zu finden. Ein gutes Betriebsklima kann Ihnen daher helfen, dass bestehende Mitarbeiter sich an Ihr Unternehmen bzw. Team binden und länger dabei bleiben.

Lassen Sie mich Ihnen kurz 6 einfache Punkte aufzeigen, die Ihnen helfen Ihr Arbeitsklima zu verbessern.

Maßnahme 1 zur Verbesserung des Arbeitsklimas: Betriebsfeier

Weitläufig bekannt, aber immer noch ein gutes Mittel, die Mitarbeiter zu erfreuen und zu neuen Herausforderungen zu animieren. Egal ob als Jahresabschlussfeier am Ende des Jahres oder als Sommergrillfest zur Jahreshalbzeit, bei einer Betriebsfeier werden die geschäftlichen Interessen hinten angestellt, die Grenze zwischen Arbeiterschicht und Führungsebene wir schwammiger und das Zusammengehörigkeitsgefühl wächst.

Mein Tipp: Organisieren Sie regelmäßig Betriebsfeiern. Beschränken Sie sich nicht nur auf das von allen erwartete Jahresabschlussessen. Überlegen Sie sich doch mal etwas Neues und überraschen Sie Ihr Team. Denken Sie an die bevorstehende EM 2016. Vielleicht das gemeinsame Ansehen eines EM Spiels am Freitag Nachmittag mit Grillspezialitäten?

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5 Regeln für ein erfolgreiches Meeting

„Hast du es gesehen? Heute ist wieder ein Meeting angesetzt.“
„Ja, wird wohl wieder zwei Stunden gehen.“
„Wahrscheinlich. Und danach wieder Überstunden machen, weil man nicht zum Arbeiten kam.“ …

Tja, diese Worte fallen höchstwahrscheinlich nicht selten. Und das zu Recht. Denn viele Meetings ufern aus und werden zu Dauerdiskussionen. Es wird bis ins Detail erläutert, um Zustimmung gefeilscht oder versucht Verantwortung abzuschieben. Doch ganz ehrlich, manchmal sitzen auch einige nur völlig unbeteiligt im Meeting und kämpfen gegen den Sekundenschlaf. Ich liefere Ihnen 5 Tipps, die Ihnen zu einem erfolgreichen Meeting verhelfen:

1) Erfolgreiches Meeting – dank einer Agenda

Ich weiß, dass bedeutet im Vorfeld mehr Arbeit, aber es lohnt sich. Glauben Sie mir. Erarbeiten Sie vor dem Meeting eine Agenda mit den Themen, die besprochen werden sollen. Bitten Sie ruhig auch Mitarbeiter, Ihnen im Vorhinein Themen zu nennen, die besprochen werden sollen. Empfehlenswert wäre ebenfalls, die Agenda den Teilnehmer vorher zur Verfügung zu stellen. So können sich alle gut vorbereiten und Themen werden schneller behandelt.

Auf die Agenda sollten Sie nicht nur die Gesprächspunkte eintragen, sondern auch die Teilnehmer, einen Verantwortlichen, der die jeweilige Thematik kurz erläutert und das Zeitfenster, in dem der Punkt abgeschlossen werden soll.

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Flüchtlinge – Segen oder Fluch für die deutsche Wirtschaft?

Das Wort „Flüchtlingskrise“ ist in aller Munde. Doch wie wirkt sich der Zustrom an Flüchtlingen auf die deutsche Wirtschaft aus? Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Optimisten sehen in den Einwanderern die Fachleute von morgen, die Pessimisten die nächste Generation der Harz IV Empfänger.

Interessant ist die Aussage von Detlef Scheele, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Er meint, dass der deutsche Arbeitsmarkt jährlich 350.000 Flüchtlinge aufnehmen könnte. Das würde auch keine bedrohliche Konkurrenz für arbeitslose Deutsche bedeuten. (Quelle: n-tv)

Ich persönlich möchte Ihnen gerne einmal 5 Branchen vorstellen, in denen ich Vorteile des Flüchtlingszustromes sehe.

1) Flüchtlinge für’s Handwerk

Immer weniger deutsche Arbeitskräfte interessieren sich für eine Anstellung im Handwerk. Industrie und Handel werden bevorzugt. Und doch werden jährlich mehr Fachkräfte im Handwerk benötigt. Zuletzt blieben 17.000 Lehrstellen unbesetzt. Hierbei könnten Flüchtlinge Abhilfe schaffen.

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