Arbeitserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung in Deutschland

Muss ich eine Arbeitserlaubnis beantragen? Wann benötige ich diese Arbeitsgenehmigung? Und wer stellt sie mir aus?

Als Personaldienstleister wurden mir und meinen Kollegen schon des Öfteren diese Fragen gestellt. Deshalb erachte ich es für nötig, diese Fragestellung einmal kurz und knapp zu erörtern.

1)  Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis und wer nicht?

Deutsche Mitbürger haben das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 im Grundgesetz).  Ausländer hingegen bedürfen einer Erlaubnis, die gemäß dem Ausländerrecht erteilt wird.

Staatsangehörige der Europäischen Union (mit Ausnahme von Kroatien!) und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, einschließlich deren Familienangehörigen,  haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und müssen deshalb keine Erlaubnis beantragen.

Bürger aus folgenden Ländern benötigen keine Arbeitserlaubnis:

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und seit dem 1. Januar 2014 Bulgarien und Rumänien.

Auch Bürger aus Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR), sowie Schweizer brauchen keine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Für Bürger aus Kroatien gelten noch spezielle Übergangsregelungen. Sie benötigen noch eine Arbeitserlaubnis.

2) Welchen Status haben Sie?

Grundsätzlich gibt es drei Einstufungen:

a) Sie besitzen ein Arbeitsverbot, was Ihnen ausdrücklich untersagt, in Deutschland zu arbeiten.

b) Sie erhalten eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis. Das bedeutet, dass Sie vor Aufnahme einer Arbeit in Deutschland  eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen.

c) Mit der uneingeschränkten Arbeitsgenehmigung müssen Sie keine Erlaubnis beantragen. Ich würde Ihnen aber raten, die Ausländerbehörde trotzdem zu informieren.

3) Wann brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis?

Wenn Sie nicht aus einem unter Punkt 1 angeführten Land der EU oder des EWR kommen und auf Ihrem Aufenthaltspapier vermerkt ist, dass „die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“ ist, dann müssten Sie baldmöglichst eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

4) Wofür benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis?

Sie benötigen eine Arbeitsgenehmigung nicht nur für eine Arbeitsstelle, sondern auch für eine berufliche Ausbildung oder ein Praktikum.

5) Wer erteilt Ihnen eine Arbeitserlaubnis?

Für diesen Antrag ist die Ausländerbehörde zuständig. Bei ihr erhalten Sie alle zur Anmeldung einer Arbeitsgenehmigung nötigen Formulare. Ihr neuer Arbeitgeber muss diese Formulare ausfüllen und genaue Angaben zum Betrieb, zu Arbeitszeiten und zu Arbeitsstunden machen.

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