Hitze am Arbeitsplatz – was tun?

Täglich arbeiten mehrere Millionen Menschen in Deutschland unter Wärme- oder Hitzeeinwirkung. In sonnenbeheizten Büros, in Fabrikgebäuden mit Wärme abstrahlenden Maschinen oder in Gastronomieküchen im Kochdampf wird das Arbeiten anstrengender. Im Sommer kommen noch viele Arbeitnehmer dazu, die im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung arbeiten müssen.

Die Hitze am Arbeitsplatz führt nicht nur zu mehr Anstrengung, sondern daraus resultierend auch zu Unkonzentriertheit und erhöhter Unfallgefahr.

Arbeitgeber sollten vorsorgen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Folgen der Wärmebelastung zu schützen. Dazu müssen Sie regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Belastungen ermitteln.

Beachten Sie folgende Werte bei Hitze am Arbeitsplatz (technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5):

  • In Arbeitsräumen sollte die Temperatur die 26 Grad Marke nicht übersteigen.
  • Ab 30 Grad müssen Sie Ihre Mitarbeiter aktiv schützen. Durch technische oder organisatorische Maßnahmen.
  • Ab 35 Grad ist ein Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht zum Arbeiten geeignet.

Was können Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz tun?

  • Bieten Sie häufigere kürzere Pausen in kühleren Räumen an.
  • Führen Sie Gleitzeitregelungen ein, damit z.B. am Morgen mehr gearbeitet wird.
  • Sorgen Sie für Sonnenschirme, Abdeckungen oder falls möglich Schutzkleidung.
  • Denken Sie über die Installation einer Klimaanlage oder zumindest Jalousien nach.
  • Stellen Sie Wasser kostenfrei zur Verfügung.
  • Händigen Sie bei Arbeit im Freien Sonnencremes oder Augenschutz aus.
  • Schalten Sie Maschinen aus, die nicht unbedingt benötigt werden.
  • Reduzieren Sie die Leistungsanforderungen.
  • Gewähren Sie mehr Einsätze im Homeoffice.

Sorgen Sie als Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitplatz vor.

Zunächst muss man sagen, dass Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz keinen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder „hitzefrei“ haben.

Erreicht aber die Raumtemperatur die 35 Grad Marke können Sie die Arbeit verweigern, solange der Arbeitgeber keine organisatorischen oder technischen Maßnahmen ergreift.

Sollten Sie schwanger sein, noch stillen oder gesundheitliche Probleme haben, können Sie mit einem Attest auf die Einhaltung einer bestimmten Temperatur drängen. Sollte der Arbeitgeber das nicht einhalten können, kommt auch eine Freistellung infrage.

Nutzen Sie alle vom Arbeitgeber angebotenen Maßnahmen: Wasser, Sonnenschutz und Gleitzeitregelungen.

Trinken Sie viel und lassen Sie sich kaltes Wasser über Arme und Handgelenke laufen.
Auch den Nacken zu erfrischen wird Ihnen helfen.

Ein Kommentar

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  • Es ist ja eine gute Idee mit der Gleitzeitregelung! Auch die Möglichkeit im Freien zu arbeiten, klingt interessant. Na ja, die Klimaanlage wäre wirklich eine sinnvolle Investition für den kommenden Sommer. Vielen Dank für die wissenswerten Überlegungen!

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