Tag - Kündigung

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8 Antworten zum Thema “Kündigung”

8 Antworten zum Thema “Kündigung”

Die Fragen und Antworten zum Thema „Kündigung“ sind quasi unerschöpflich. Ich möchte Ihnen heute kurze Antworten auf 8 der häufigsten Fragen zu diesem Thema geben:

1. Kann wegen schlechter Arbeit gekündigt werden?

Es ist nicht möglich, einen Arbeitnehmer zu kündigen, nur weil er Fehler macht. Das stellte das Landesarbeitsgericht in München fest (Az.: 3 Sa 764/10). Sollte ein Mitarbeiter viele Fehler machen, ist der Arbeitgeber gezwungen, die „Durchschnittsleistung“ von vergleichbaren Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Erst wenn der unter Beobachtung stehende Mitarbeiter diese Fehlerquote nachweisbar und über längere Zeit hinweg erheblich überschreitet, könnte eine Kündigung in Betracht gezogen werden.

2. Wie lange kann man gegen eine Kündigung klagen?

Kurzum: die Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb drei Wochen erhoben werden. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der Kündigung.

3. Was ist der Unterschied zwischen „ordentlicher Kündigung“ und „außerordentlicher Kündigung“?

Bei der ordentlichen Kündigung müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden. Bei der außerordentlichen Kündigung kommt es zu einer fristlosen Kündigung. Für diese fristlose Kündigung muss aber ein triftiger Grund vorliegen, z.B. Beleidigung, Arbeitsverweigerung, strafbare Handlung, uvm.

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