Urlaubsanspruch für Minijobber und Teilzeitkräfte

Gerade jetzt in der Sommerzeit steigt die Anzahl der abgegebenen Urlaubsscheine. Nicht selten kommt es zu Überscheidungen, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub beantragen. Manchmal werden dabei aber Teilzeitkräfte oder Minijobber nachteilig behandelt oder sogar gar nicht berücksichtigt.

Welchen Urlaubsanspruch haben Minijobber und Teilzeitkräfte?
Gerne gebe ich Ihnen ein paar Eckpunkte an die Hand.

Zunächst können wir feststellen, dass im TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) eine geringfügige Beschäftigung, dazu gehört auch der 450-Euro Job, als eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses angesehen wird. Somit haben Minijobber auch dieselben Rechte wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer. Grundsätzlich stehen ihnen also auch Urlaubstage und Entgeltfortzahlung zu.

Doch wie viel Urlaubsanspruch hat ein Teilzeitbeschäftigter oder Minijobber?

Das muss im Einzelfall berechnet werden und wird mit der Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Kollegen verglichen. Wichtig ist, ob der Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber gleich viel Tage pro Woche wie seine Vollzeitkollegen arbeitet und weniger pro Tag oder ob er gleich viel pro Tag arbeitet aber weniger in der Woche.

Das hört sich jetzt vielleicht kompliziert an, wird aber mithilfe von zwei Beispielen einfacher zu verstehen:

Beispiel 1 – Urlaubsanspruch für Minijobber mit 5 Tage-Woche

Nehmen wir an Herr Paul ist Minijober und arbeitet in der Woche an fünf Tagen, allerdings täglich nur 2 Stunden. Vollzeitbeschäftigte Kollegen arbeiten ebenfalls in einer 5-Tage-Woche. Wenn Herr Pauls Kollegen Anspruch auf 25 Tage (á acht Stunden) haben, hat auch Herr Paul Anspruch auf 25 Tage (á zwei Stunden).

Beispiel 2 – Urlaubsanspruch für Minijobber mit 2 Tage-Woche

Bei diesem Beispiel arbeitet Herr Paul nur zwei Tage pro Woche. An beiden Tagen arbeitet er jeweils 5 Stunden, hat also das gleiche Arbeitspensum wie in Beispiel 1. Nun wird allerdings sein Urlaubsanspruch reduziert und an die seiner vollzeitbeschäftigten Kollegen angepasst. Das der nur zwei von fünf Tagen pro Woche arbeitet, wird auch sein Urlaub auf 2/5 gekürzt. In Herr Pauls Falls verbleiben 10 Urlaubstage pro Jahr (25 Tage / 5 Wochentage * 2 Arbeitstage = 10 Urlaubstage).

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