Wie funktioniert Zeitarbeit?

Der Begriff „Zeitarbeit“ ist in aller Munde, wird häufig diskutiert und nicht selten auch gescholten oder sogar verurteilt. Hakt man dann aber beim Betreffenden nach, was Zeitarbeit eigentlich ist oder wie Zeitarbeit eigentlich funktioniert, stößt man auf unklare Antworten. Dem will ich entgegenwirken!

Wie funktioniert Zeitarbeit? – die kurze Definition

Zeitarbeit wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von ihrem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen / Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Kundenunternehmen / Entleiher) überlassen werden.

Wie funktioniert Zeitarbeit? – die ausführliche Deifinition

Zeitarbeit ist eine eigenständige Branche und kann als moderne Arbeitsform definiert werden. Es kommt bei der Zeitarbeit immer zu einem Dreiecksverhältnis zwischen

  • dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher),
  • dem Kundenunternehmen (Entleiher) und
  • dem Leiharbeitnehmer.

 

Dreiecksbeziehung Zeitarbeit

Verhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen

So funktioniert Zeitarbeit: die zwei Unternehmen schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab (AÜV). Darin sind z.B. der Arbeitsort, die vom Leiharbeitnehmer durchzuführende Tätigkeit und der Verrechnungssatz festgehalten. Bei dem Verrechnungssatz handelt es sich um einen Stundensatz, den der Entleiher an den Verleiher für die geleistete Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers bezahlt. Dieser Verrechnungssatz ist nicht identisch mit dem Stundenlohn des Zeitarbeitnehmers.

Sobald der AÜV unterschrieben wurde, ist das Kundenunternehmen (Entleiher) dem Zeitarbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt. Dennoch behalten beide, Entleiher und Verleiher, die Fürsorgepflicht. Beide Parteien müssen dafür sorgen, dass der Leiharbeitnehmer keine Arbeiten verrichtet, die er physisch oder psychisch nicht leisten kann.

Sollte der Kunde gegen den AÜV verstoßen, kann der Verleiher ein vorzeitiges Ende des Einsatzes anordnen.

 

Verhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmer

So funktioniert Zeitarbeit: das Zeitarbeitsunternehmen schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab. Der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers ist somit die Zeitarbeitsfirma und nicht der Betrieb, in dem er arbeitet.

Das Zeitarbeitsunternehmen sucht für den Arbeitnehmer einen passenden Einsatz in einem Unternehmen und übernimmt die üblichen Arbeitgeberpflichten. Des Weiteren sorgt es für Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungsmöglichkeiten des Mitarbeiters.

Da die Leiharbeitnehmer bei der Zeitarbeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Sie erhalten auch die üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und Unfallversicherung.

Um all diese Leistungen kümmert sich ebenfalls das Zeitarbeitsunternehmen. Es stellt Urlaubsanträge aus, ist in Kontakt mit den Krankenkassen, pflegt Arbeitsstunden und Fehlzeiten ein, schreibt Arbeitsunfallprotokolle, macht die Lohnbuchhaltung, etc.

Der Leiharbeitnehmer nimmt im Gegenzug seinen Einsatz in einem Unternehmen an und erbringt täglich die von ihm geforderte und im Vorhinein festgelegte Arbeitsleistung.

Die Zeitarbeitnehmer haben die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte. So unterliegt das Leiharbeitsverhältnis auch demselben Kündigungsschutz wie jedes andere Arbeitsverhältnis.

 

Verhältnis zwischen Kundenunternehmen und Leiharbeitnehmer

So funktioniert Zeitarbeit: zwischen dem Kundenunternehmen (Entleiher) und dem Leiharbeitnehmer besteht kein Vertrag. Dennoch hat das Unternehmen ein auftragsbezogenes Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeiter und trägt die Mitverantwortung für Arbeitsschutz und Unterweisung am Arbeitsplatz.

Der Leiharbeitnehmer muss den Anweisungen des Entleihers Folge leisten, sofern keine vertrags-, tarif- oder gesetzeswidrigen Handlungen erwartet werden. Der Zeitarbeitnehmer kann auch die Arbeitsleistung untersagen, wenn arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen nicht eingehalten werden oder er sich einer Aufgabe physisch oder psychisch nicht gewachsen sieht. Wurden aber Mängel beseitigt oder Arbeiten vereinfacht, muss der Leiharbeitnehmer seine Arbeit wieder aufnehmen.

Liegt ein weisungs- und pflichtwidriges Verhalten eines Zeitarbeiters vor, darf das nur der Verleiher, also das Zeitarbeitsunternehmen, ahnden.

Nachdem wir nun über die verschiedenen Parteien im Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit besprochen haben, bleibt noch eine Frage, die ich kurz beantworten möchte.

Warum funktioniert Zeitarbeit?

Nun, die Zeitarbeit hilft Unternehmen (Entleihern) unheimlich flexibel zu bleiben und auch auf verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen schnell und unkompliziert zu reagieren.

Möchten Sie mehr zu den Vorteilen der Zeitarbeit lesen, empfehle ich Ihnen den Artikel „Vorteile der Zeitarbeit für Unternehmen“.

Natürlich profitieren auch Zeitarbeitnehmer aus der funktionierenden Arbeitnehmerüberlassung. Sie finden einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt, können ihre Qualifikationen weiterentwickeln und somit auch ihre berufliche Chancen verbessern.

Denken Sie daran: ein gutes Zeitarbeitsunternehmen setzt seine Leiharbeitnehmer immer da ein, wo ihre Qualifikationen auch wirklich gebraucht werden. So hat jede Partei des Dreiecksverhältnisses einen Nutzen.

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