Burnout Prophylaxe – mit „guten“ Pausen entgegenwirken

Burnout ist eine sehr unangenehme Sache. Und zwar nicht nur für den Arbeitnehmer selbst, der lange Zeit unter den Auswirkungen leiden kann, sondern auch für den Arbeitgeber, der meist ungeahnt auf einen seiner Mitarbeiter verzichten muss.

Darum ist es klar, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen einem Burnout entgegenarbeiten sollten. Am besten machen Sie das mit „guten“ Pausen.

Pausen gegen Burnout – was sagt das Gesetz?

Pausen wirken mangelnder Konzentration, Erschöpfung und damit auch einem Burnout entgegen. Welche Rechte und Pflicht gibt das Gesetz zu Pausen vor. Hier erinnere ich Sie an einige wichtige Punkte:

  • § 5 des ArbZG sagt, dass die Ruhezeit am Ende der täglichen Arbeitszeit beginnt und mit erneutem Arbeitsbeginn endet. Grundsätzlich beträgt die Ruhezeit mind. 11 Stunden und darf nicht durch einen Arbeitseinsatz unterbrochen werden. Ganz wichtig ist hierbei, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitseinsatz gilt und nicht in die 11 stündige Ruhephase fallen darf.
  • § 16 des ArbZG besagt, dass Arbeitgeber gewährleisten müssen, dass die Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden. Dazu muss eine Zeiterfassung erfolgen.
  • § 2 des ArbZG zeigt auf, dass Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen und im Voraus feststehen müssen. Ziel der Pausen ist es, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers über den ganzen Tag hin zu erhalten. So beugen Sie einem Burnout vor.
  • § 4 des ArbZG führt die Pasuenzeiten auf: grundsätzlich dürfen Erwachsenen nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden muss eine Pause von mind. 30 Minuten eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss die Pause 45 Minuten dauern. Pausen können bei Bedarf in mehrere Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten unterteilt werden.

Machen Sie „gute“ Pausen

Wer auf Pausen verzichtet oder diese reduziert, kann damit rechnen, dass Leistung und Konzentration nachlassen und es zu Fehlern kommt. Achten Sie deshalb darauf, „gute“ Pausen zu machen, die qualitativ hochwertig sind. Nur so tanken Sie wieder richtig Kraft.

Hier einige Tipps, um einem Burnout vorzubeugen:

  • Gehen Sie mit Arbeitskollegen zum Mittagessen. Führen Sie anregende Unterhaltungen, die sich nicht um die Arbeit drehen. Gehen Sie danach nicht sofort ins Büro, sondern gönnen Sie sich einen kleinen Spaziergang.
  • Suchen Sie im Internet nach Entspannungstechniken, die wenig Zeit erfordern. Sie werden sehen, durch diese Erholungsübungen werden Sie viel entspannter.
  • Besonders entspannend wirken ruhige Räum. Ziehen Sie sich in solche Räume zurück, schalten Sie angenehme Musik an und machen Sie es sich bequem. Sind Sie Arbeitgeber? Dann denken Sie doch mal über solch einen speziellen Raum für Ihre Mitarbeiter nach, um Burnouts vorzubeugen.
  • Entwickeln Sie ein Morgenritual, dass Sie gut in den Tag starten lässt. Sport, der Gang zur Kaffeemaschine, das Lesen des täglichen Kalenderblatts, seien Sie einfallsreich. Denn auch diese Rituale geben Ihnen Ausgeglichenheit und bekämpfen Burnouts.
  • Vermeiden Sie Chaos am Arbeitsplatz. Sorgen Sie für Ordnung auf Ihrem Arbeitsplatz und auch im System des Computers. Ordnen Sie Ihre Aufgaben und arbeiten Sie sie nach Wichtigkeit ab. Auch so vermeiden Sie beunruhigende Tätigkeiten und beugen indirekt einem Burnout vor.
  • Fühlen Sie sich übermäßig gestresst? Suchen Sie einfach das Gespräch mit Ihrem Chef. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, Überstunden abzubauen oder Arbeitszeiten zu ändern. Sind Sie Arbeitgeber und sehen einen Mitarbeiter besonders gestresst? Suchen doch auch Sie das Gespräch.

Ich bin mir sicher: wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen diese rechtlichen Punkte und auch die Tipps einhalten, können viele Burnouts vermieden werden. Jetzt heißt es nur noch: umsetzen!

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