Archive - November 2014

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Zeitarbeit und Urlaub

Zeitarbeit und Urlaub

Zeitarbeit und Urlaub

Jeder Zeitarbeiter hat das Recht auf bezahlten Urlaub. Und jeder hat das Recht, über seinen Urlaubsanspruch und über die Handhabung in der Praxis Bescheid zu wissen. Deshalb beantworte ich Ihnen in diesem Artikel einige wichtige Fragen.

Wer genehmigt einem Zeitarbeiter den Urlaub?

Kurz und knapp: Das Zeitarbeitsunternehmen. Es ist der Vertragspartner des Zeitarbeitnehmers und es genehmigt letztendlich den Urlaubsschein. Dies wird in § 6.1 des Manteltarifvertrages der iGZ geregelt, wo es heißt: „Urlaubstermine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.“

Das Problem ist nun: das Zeitarbeitsunternehmen kennt nie alle Fakten zu den Urlaubsplanungen des Kundenunternehmens (z.B. Betriebsferien, Brückentagsregelungen, etc.) und auch nicht zu den persönlichen Wünschen des Arbeitnehmers.

Es kommt in der Praxis deshalb meistens zu diesen zwei Konstellationen:

1) Das Kundenunternehmen hat Urlaubsferien bestimmt, teilt das dem Zeitarbeitnehmer mit und unterschreibt den Urlaubsantrag für das Zeitarbeitsunternehmen. Der Zeitarbeitnehmer bringt den Urlaubsschein zum Zeitarbeitsunternehmen und lässt ihn letztlich genehmigen.

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