Tag - Arbeitszeugnis

1
Sind doppeldeutige Formulierungen im Arbeitszeugnis erlaubt?

Sind doppeldeutige Formulierungen im Arbeitszeugnis erlaubt?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis.Das wird im §109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Dort heißt es:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch geht im §630 auf dieses Recht ein:

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Die Rechtsprechung besagt, dass ein Arbeitszeugnis stets klar, wahr und wohlwollend sein sollte. Doch im Laufe der Zeit wurden doppeldeutige Formulierungen entwickelt, die eine negative Beurteilung positiv klingen lassen.

weiterlesen

Copyright © 2014. Created by OSW Werbung.