Tag - Teilzeitarbeit

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Urlaubsanspruch für Minijobber und Teilzeitkräfte
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Teilzeitarbeit – die Vorteile für Arbeitgeber

Urlaubsanspruch für Minijobber und Teilzeitkräfte

Gerade jetzt in der Sommerzeit steigt die Anzahl der abgegebenen Urlaubsscheine. Nicht selten kommt es zu Überscheidungen, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub beantragen. Manchmal werden dabei aber Teilzeitkräfte oder Minijobber nachteilig behandelt oder sogar gar nicht berücksichtigt.

Welchen Urlaubsanspruch haben Minijobber und Teilzeitkräfte?
Gerne gebe ich Ihnen ein paar Eckpunkte an die Hand.

Zunächst können wir feststellen, dass im TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) eine geringfügige Beschäftigung, dazu gehört auch der 450-Euro Job, als eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses angesehen wird. Somit haben Minijobber auch dieselben Rechte wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer. Grundsätzlich stehen ihnen also auch Urlaubstage und Entgeltfortzahlung zu.

Doch wie viel Urlaubsanspruch hat ein Teilzeitbeschäftigter oder Minijobber?

Das muss im Einzelfall berechnet werden und wird mit der Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Kollegen verglichen. Wichtig ist, ob der Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber gleich viel Tage pro Woche wie seine Vollzeitkollegen arbeitet und weniger pro Tag oder ob er gleich viel pro Tag arbeitet aber weniger in der Woche.

Das hört sich jetzt vielleicht kompliziert an, wird aber mithilfe von zwei Beispielen einfacher zu verstehen:

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Teilzeitarbeit – die Vorteile für Arbeitgeber

Bevor wir von den Vorteilen der Teilzeitarbeit für Unternehmer und Arbeitgeber sprechen, müssen wir zunächst einmal klären, was Teilzeitarbeit eigentlich ist.

Teilzeitarbeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die regelmäßige Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten ist hierbei pro Woche kürzer als die Arbeitszeit eines in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers. Auch geringfügig Beschäftigte zählen zu den Teilzeitkräften (vgl. § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und § 8,1 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches).

Viele setzen Teilzeitarbeit einfach mit weniger Arbeit gleich, übersehen dabei aber die zahlreichen Vorteile, welche dieses Arbeitsmodell mit sich bringt.

Gerne möchte ich für Sie die Vorteile der Teilzeitarbeit, in diesem Artikel besonders für Arbeitgeber und Unternehmer, zusammenfassen:

Vorteil der Teilzeitarbeit: Leistung und Kreativität

“Karriere und Teilzeit schließen sich nicht aus”, hat Peter Borner, Steuerberater aus Köln, festgestellt. Die Vorte

ile der Teilzeitarbeit liegen für ihn auf der Hand: “Leute mit mehr Freizeit sind einfach kreativer und können mehr leisten”, meint der 38-Jährige (siehe Artikel „Teilzeitarbeit – die neue Freiheit“ im Spiegel)

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