Archive - 2014

1
Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern – nette Geste oder Korruption?
2
Zeitarbeit und Urlaub
3
Sturz nach Alkoholeinfluss – Arbeitsunfall?
4
Stundenlohn und Mindestlohn für Produktionshelfer
5
Ausbildung – Pro und Contra aus Unternehmersicht
6
Personalauswahl: Assessment Center
7
8 Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitnehmer
8
Kleben bleiben – so gelangen Sie von der Zeitarbeit zur Festanstellung
9
Teilzeitarbeit – die Vorteile für Arbeitgeber
10
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern – nette Geste oder Korruption?

Es ist nur allzu üblich, an Weihnachten auch im Berufsleben Geschenke auszutauschen. Meistens ist es nur eine Aufmerksamkeit oder ein Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit. Manchmal drückt ein Geschenk zu Weihnachten aber auch eine Erwartung aus.

Dürfen Sie als Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeschenk von einem Geschäftspartner annehmen?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Geschenke von Geschäftspartnern anzunehmen.
Doch Ihr Arbeitgeber muss davon ausgehen können, dass Sie als Arbeitnehmer nicht bestechlich sind. Daraus ergibt sich somit für Sie doch eine Nebenpflicht, die es Ihnen auch ohne festgelegte Regeln verbietet, regelmäßig Präsente mit hohem Wert anzunehmen.

Nehmen Sie als Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeschenk von einem Geschäftspartner an, das mit einer Gegenleistung verbunden ist, handeln Sie pflichtwidrig. Bei solch einem Verstoß kann es auch zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen.

Durch das Annehmen von Geschenken können Sie sehr schnell Probleme bekommen. Sollten Ihnen als Arbeitnehmer keine expliziten Vorschriften vorliegen, lehnen Sie das Geschenk lieber ab oder versichern Sie sich nochmals bei Ihrem Vorgesetzten, ob Sie das Geschenk des Geschäftspartners behalten dürfen.

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Zeitarbeit und Urlaub

Zeitarbeit und Urlaub

Jeder Zeitarbeiter hat das Recht auf bezahlten Urlaub. Und jeder hat das Recht, über seinen Urlaubsanspruch und über die Handhabung in der Praxis Bescheid zu wissen. Deshalb beantworte ich Ihnen in diesem Artikel einige wichtige Fragen.

Wer genehmigt einem Zeitarbeiter den Urlaub?

Kurz und knapp: Das Zeitarbeitsunternehmen. Es ist der Vertragspartner des Zeitarbeitnehmers und es genehmigt letztendlich den Urlaubsschein. Dies wird in § 6.1 des Manteltarifvertrages der iGZ geregelt, wo es heißt: „Urlaubstermine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.“

Das Problem ist nun: das Zeitarbeitsunternehmen kennt nie alle Fakten zu den Urlaubsplanungen des Kundenunternehmens (z.B. Betriebsferien, Brückentagsregelungen, etc.) und auch nicht zu den persönlichen Wünschen des Arbeitnehmers.

Es kommt in der Praxis deshalb meistens zu diesen zwei Konstellationen:

1) Das Kundenunternehmen hat Urlaubsferien bestimmt, teilt das dem Zeitarbeitnehmer mit und unterschreibt den Urlaubsantrag für das Zeitarbeitsunternehmen. Der Zeitarbeitnehmer bringt den Urlaubsschein zum Zeitarbeitsunternehmen und lässt ihn letztlich genehmigen.

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Sturz nach Alkoholeinfluss – Arbeitsunfall?

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Geschäftsessen. Die beruflichen Angelegenheiten sind geklärt, die Atmosphäre entspannt sich. Es gibt ein Glas Sekt und danach ein paar Gläser Wein.

Nach der Verabschiedung lassen Sie das Auto stehen und wankeln beschwipst nach Hause. Leicht torkelnd rutschen Sie an einer Treppe ab, stürzen und brechen sich den Arm.

Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall?

Ja! Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Heilbronn. Am 07.07.2014 wurde dies einem 58 jährigen Betriebsrates eines Konzerns aus dem Stuttgarter Raum zugesprochen.

Bei einer dreitägigen Betriebsratsversammlung stürzte der Kläger in der Nacht im Treppenhaus des Tagungshotels. Zu diesem Zeitpunkt hatte er einen Promillewert von 1,99. Bei dem Sturz zog sich der Kläger Verletzungen an Kopf und Lunge zu und war danach längere Zeit arbeitsunfähig.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Doch der Betroffene argumentierte, dass es durchaus üblich ist, geschäftliche Belange bei einem gemütlichen Zusammensein zu besprechen und dass der Unfall auf dem Weg zum Hotelzimmer geschah.

Das Sozialgericht Heilbronn ließ diese Argumentation gelten und verpflichtete die Berufsgenossenschaft dazu, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen. (SG Heilbronn, Urteil v. 28.5.2014, S 6 U 1404/13).

Mein Allgemeintipp: rechtzeitig aufhören zu trinken!

Stundenlohn und Mindestlohn für Produktionshelfer

Was ist der Stundenlohn für einen Produktionshelfer?
Wieviel verdient ein Produktionsmitarbeiter?

Diese Fragen habe ich schon des Öfteren gehört und da Sie hier auf dieser Seite sind, werden Sie sich diese Fragen auch gestellt haben.

Aber: es gibt keine pauschale Antwort!

Fakt ist, dass die Stundenlöhne für Produktionsmitarbeiter, auch Produktionshelfer genannt, von verschiedenen Faktoren abhängig sind.

Zum Beispiel variieren die Brutto-Stundenlöhne für Produktionsmitarbeiter (Produktionshelfer) in den verschiedenen Bundesländern. In Bayern, Baden-Württemberg und Bremen kann ein Produktionshelfer im Durchschnitt mehr verdienen als z.B. in Hamburg, Sachsen oder Thüringen.

Ausschlaggebend für den Stundenlohn eines Produktionshelfers ist natürlich auch die Größe des Betriebes, die Dringlichkeit der Stellenbesetzung, die Zahlkraft des Unternehmens und teilweise auch die Dauer der Zugehörigkeit zum Untenehmen.

Zum Brutto-Monatslohn für Produktionsmitabeiter (Produktionshelfer) kann man auch keine klare Aussage machen, solange man nicht die Informationen zu den Zuschlägen für Überstunden und Schichtarbeit, Fahrgeld und Sonderzahlungen miteinberechnet hat.

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Ausbildung – Pro und Contra aus Unternehmersicht

Das Ziel der Ausbildung ist es, qualifiziertes Fachpersonal auszubilden, das nach der Ausbildungsphase die Prozesse innerhalb des Unternehmens so gut kennen gelernt hat, um eigenständig und produktiv arbeiten zu können. Es ist somit eine Art interner Wertschöpfung des Personals.

Viele Unternehmen setzen großes Vertrauen in selbst ausgebildete Arbeitskräfte und investieren viel in die Ausbildung junger Menschen. Andere wiederum vernachlässigen die Rekrutierung eigener Mitarbeiter und setzen auf sofort einsetzbare Arbeitnehmer.

Lohnt sich die Ausbildung für ein Unternehmen? Gerne zeige ich Ihnen die meist genannten Pro und Contra Argumente auf:

Contra aus Unternehmersicht:
Welche Gründe sprechen gegen die Ausbildung neuer Arbeitnehmer?

  • Die Ausbildungsdauer schreckt viele Unternehmer ab. Erst nach Beendigung der Ausbildung zählt der Auszubildende zum Fachpersonal und steht auch dann erst dem Unternehmen vollständig zur Verfügung.

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Personalauswahl: Assessment Center

Wieder einmal stehen Sie als Personalentscheider vor einer schweren Aufgabe. Sie suchen einen neuen Mitarbeiter, haben aber achtzig Bewerbungen erhalten. Die Hälfte können Sie aufgrund der Bewerbungsunterlagen bereits aussortieren. Doch was machen Sie mit den restlichen Bewerbern? Als gutes Hilfsmittel hat sich das Assessment Center bewährt.

Was ist ein Assessment Center?

Unter einem Assessment Center versteht man ein systematisches Verfahren, mit dem Sie qualifiziert Verhaltensleistungen bzw. Verhaltensdefizite feststellen können. Unter anspruchsvollen Bedingungen lassen Sie hierbei die Bewerber eine Anzahl von Aktivitäten durchführen – die Aufgaben werden teils allein, teils in der Gruppe gelöst.

Ein Assessment Center ist eine sehr aufwändige und anspruchsvolle Form der Personalauswahl. Meistens dauert die Veranstaltung zwischen einem und drei Tagen. Die Bewerber werden bei der Erfüllung der verschiedenen Aufgaben durchgehend von Assessoren (engl. to assess = einschätzen, beurteilen) beobachtet. Hierbei können Sie auch selbst anwesend sein und die Bewerber unter verschiedenen Stresssituationen beobachten.

Mittlerweile werden Assessment Center nicht mehr nur zur Auswahl von Fach- und Führungskräften eingesetzt, sondern auch zur Auswahl von Einsteigern.

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8 Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitnehmer

Wie viele andere Dinge im Leben gibt es auch bei der Zeitarbeit Vorteile und Nachteile. Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne 8 Vorteile aufzeigen, die die Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitnehmer bzw. Zeitarbeitnehmer bietet.

Sollten Sie eher an den Vorteilen der Zeitarbeit für Unternehmer interessiert sein, empfehle ich Ihnen den Beitrag „6 Vorteile der Zeitarbeit für Entleiher bzw. Unternehmen“.

Hier die Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitnehmer im Überblick:

1)     Nicht mehr arbeitslos
2)     Mehr Perspektiven
3)     Karrieresprungbrett
4)     Wiedereinstieg
5)     Umorientierung
6)     Absicherung
7)     Rechte
8)     Flexibilität

Schauen wir uns nun die einzelnen Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitnehmer einmal genauer an:

1) Nicht mehr arbeitslos

Sind Sie momentan auf Arbeitssuche? Dann könnte das wohl der größte Vorteil für Sie sein. Zeitarbeit ist ein bewährtes Mittel, der Arbeitslosigkeit zu entfliehen und am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Endlich könnten Sie den Weg zur Arbeitsagentur sparen und voll für sich selbst sorgen.

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Kleben bleiben – so gelangen Sie von der Zeitarbeit zur Festanstellung

In dem Artikel „Klebeeffekt und Brückeneffekt in der Zeitarbeit“ habe ich bereits darüber referiert, dass viele Zeitarbeitnehmer nach ihrem Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung beim Einsatzbetrieb „kleben“ bleiben, also übernommen werden.

Was können Sie als Zeitarbeitnehmer aber konkret tun, um eine Übernahme in die Festanstellung zu erreichen?

Ich geben Ihnen 8 Tipps, wie Sie von der Zeitarbeit zur Festanstellung gelangen:

1. Gute Arbeit leisten
2. Eindruck hinterlassen
3. Teamplayer sein
4. Loyalität bekunden
5. Fortschrittlich sein
6. Freude zeigen
7. Geduld haben
8. Nachfragen

Nun ein wenig ausführlicher:

1. Gute Arbeit leisten

Natürlich muss das der erste Punkt sein. Denn warum sollte ein Unternehmen Sie in eine Festanstellung übernehmen wollen, wenn es nicht mit Ihren Leistungen zufrieden ist? weiterlesen

Teilzeitarbeit – die Vorteile für Arbeitgeber

Bevor wir von den Vorteilen der Teilzeitarbeit für Unternehmer und Arbeitgeber sprechen, müssen wir zunächst einmal klären, was Teilzeitarbeit eigentlich ist.

Teilzeitarbeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die regelmäßige Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten ist hierbei pro Woche kürzer als die Arbeitszeit eines in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers. Auch geringfügig Beschäftigte zählen zu den Teilzeitkräften (vgl. § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und § 8,1 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches).

Viele setzen Teilzeitarbeit einfach mit weniger Arbeit gleich, übersehen dabei aber die zahlreichen Vorteile, welche dieses Arbeitsmodell mit sich bringt.

Gerne möchte ich für Sie die Vorteile der Teilzeitarbeit, in diesem Artikel besonders für Arbeitgeber und Unternehmer, zusammenfassen:

Vorteil der Teilzeitarbeit: Leistung und Kreativität

“Karriere und Teilzeit schließen sich nicht aus”, hat Peter Borner, Steuerberater aus Köln, festgestellt. Die Vorte

ile der Teilzeitarbeit liegen für ihn auf der Hand: “Leute mit mehr Freizeit sind einfach kreativer und können mehr leisten”, meint der 38-Jährige (siehe Artikel „Teilzeitarbeit – die neue Freiheit“ im Spiegel)

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

In der Zeitschrift Focus habe ich einen interessanten Artikel gelesen, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte (zum Originalartikel).

Es geht um die Frage, ob sich Familie und Beruf miteinander vereinbaren lassen. Diese Frage wird schon seit langem diskutiert und ist nichts Neues. Doch eines hat mich persönlich an diesem Artikel beeindruckt: Die Zeitarbeit wird als ein Arbeitsmodell beschrieben, das bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf maßgeblich mithelfen kann. Doch dazu gleich mehr.

Der Artikel beginnt mit einem Zitat von Ingo Kramer, dem neuen Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

„Nehmt uns beim Thema Familienfreundlichkeit in die Pflicht, aber überlasst es uns, dafür Lösungen zu finden. Starre gesetzliche Vorgaben bringen uns nicht weiter“

Auf den Punkt gebracht, nicht wahr? Nun gut, wir sind froh, dass die Politik uns an vielen Ecken und Enden durch Gesetze und Regelungen absichert. Doch manchmal geht sie auch zu weit und engt uns ein.

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