Archive - 10. Dezember 2014

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Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern – nette Geste oder Korruption?

Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern – nette Geste oder Korruption?

Es ist nur allzu üblich, an Weihnachten auch im Berufsleben Geschenke auszutauschen. Meistens ist es nur eine Aufmerksamkeit oder ein Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit. Manchmal drückt ein Geschenk zu Weihnachten aber auch eine Erwartung aus.

Dürfen Sie als Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeschenk von einem Geschäftspartner annehmen?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Geschenke von Geschäftspartnern anzunehmen.
Doch Ihr Arbeitgeber muss davon ausgehen können, dass Sie als Arbeitnehmer nicht bestechlich sind. Daraus ergibt sich somit für Sie doch eine Nebenpflicht, die es Ihnen auch ohne festgelegte Regeln verbietet, regelmäßig Präsente mit hohem Wert anzunehmen.

Nehmen Sie als Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeschenk von einem Geschäftspartner an, das mit einer Gegenleistung verbunden ist, handeln Sie pflichtwidrig. Bei solch einem Verstoß kann es auch zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen.

Durch das Annehmen von Geschenken können Sie sehr schnell Probleme bekommen. Sollten Ihnen als Arbeitnehmer keine expliziten Vorschriften vorliegen, lehnen Sie das Geschenk lieber ab oder versichern Sie sich nochmals bei Ihrem Vorgesetzten, ob Sie das Geschenk des Geschäftspartners behalten dürfen.

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