Kleben bleiben – so gelangen Sie von der Zeitarbeit zur Festanstellung

In dem Artikel „Klebeeffekt und Brückeneffekt in der Zeitarbeit“ habe ich bereits darüber referiert, dass viele Zeitarbeitnehmer nach ihrem Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung beim Einsatzbetrieb „kleben“ bleiben, also übernommen werden.

Was können Sie als Zeitarbeitnehmer aber konkret tun, um eine Übernahme in die Festanstellung zu erreichen?

Ich geben Ihnen 8 Tipps, wie Sie von der Zeitarbeit zur Festanstellung gelangen:

1. Gute Arbeit leisten
2. Eindruck hinterlassen
3. Teamplayer sein
4. Loyalität bekunden
5. Fortschrittlich sein
6. Freude zeigen
7. Geduld haben
8. Nachfragen

Nun ein wenig ausführlicher:

1. Gute Arbeit leisten

Natürlich muss das der erste Punkt sein. Denn warum sollte ein Unternehmen Sie in eine Festanstellung übernehmen wollen, wenn es nicht mit Ihren Leistungen zufrieden ist?

Seien Sie deshalb pünktlich, zuverlässig und versuchen Sie, die aufgetragenen Arbeiten bestmöglichst zu verrichten. Viele Unternehmen nutzen die Zeitarbeit, um Mitarbeiter genau unter die Lupe zu nehmen und sie auf Eignung zu prüfen. Sehen Sie das positiv. Nutzen Sie die Chance und überzeugen Sie durch Engagement, Fleiß und Vertrauenswürdigkeit.

2. Eindruck hinterlassen

Meiner Meinung ein weiterer wichtiger Punkt. Gute Arbeit allein genügt nicht, Sie müssen sich und seine Leistungen auch präsentieren. Damit meine ich nicht protzen, sondern vielmehr ein angebrachtes Selbstbewusstsein.

Ein Beispiel für das bessere Verständnis:

Eine über Zeitarbeit eingesetzte Sekretärin sollte ihrem Vorgesetzten nicht nur die erledigten Dokumente auf den Tisch legen. Vielmehr sollte sie ihm die Dokumente in die Hand geben und sagen: „Bitte sehr, dass habe ich bereits erledigt!“

„Graue Mäuschen“ haben generell weniger Chancen am Unternehmen „kleben“ zu bleiben. Machen Sie dezent auf sich und Ihre Leistungen aufmerksam. Das wird Ihre Chance auf eine Festanstellung verbessern.

3. Teamplayer sein

Machen Sie Ihre Arbeit gut, aber versuchen Sie nicht andere auszustechen. Konkurrenzkampf kann beim Wechsel von Zeitarbeit auf Festanstellung kontraproduktiv sein.

Gewinnen Sie den Respekt Ihrer Kollegen, egal ob Festangestellte oder andere Zeitarbeitnehmer. Machen Sie das nicht nur durch Ihre fachliche Kompetenz, sondern auch durch Ihre Persönlichkeit. Seien sie locker, freundlich, entspannt und bieten Sie Ihre Hilfe an, wenn man sie braucht.

Denken Sie daran: die Unterstützung von Ihren Kollegen kann eine wichtige Hilfe sein, den Chef von sich zu überzeugen.

4. Loyalität bekunden

Seien Sie loyal! Und zwar nicht nur dem Unternehmen gegenüber, bei dem Sie arbeiten, sondern vor allem gegenüber der Zeitarbeitsfirma, bei der Sie angestellt sind.

Ihre Zeitarbeitsfirma arbeitet meist schon längere Zeit mit dem Kunden zusammen. Es besteht ein Vertrauensverhältnis und oft schätzen Verleiher und Entleiher gegenseitige Empfehlungen. Wenn Sie es sich mit dem Zeitarbeitsunternehmen verscherzen, bekommt das auch das Unternehmen mit, in dem Sie eingesetzt sind.

5. Fortschrittlich sein

Wenn Sie sich an eine Arbeit gewöhnt haben, kann es schnell zur Routine kommen. Sie arbeiten zwar zuverlässig, bleiben aber bei einem bestimmten Level stehen.

Wirken Sie dem entgegen. Seien Sie bereit, weiterzulernen und zeigen Sie sich offen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zeigen Sie Interesse für die Entwicklungen des Unternehmens und der Branche.

Denken Sie daran: je mehr Sie lernen, desto mehr Wert haben Sie für Ihren Arbeitgeber und desto weniger gern möchte er Sie verlieren.

6. Freude zeigen

Auch ganz wichtig! Sie wollen übernommen werden? Na, dann muss Ihnen das Arbeitsklima da doch gefallen. Wichtig ist, dass Sie das auch zeigen. Vorgesetzte mögen nämlich Arbeitnehmer, die Freude beim Arbeiten haben.

Achten Sie gut auf Ihre Körpersprache. Strahlen Sie gute Laune und Zufriedenheit aus. Vergessen Sie nicht zu lachen.

7. Geduld haben

Versuchen Sie nicht die Übernahme zu schnell zu forcieren. Meist gibt es Vereinbarungen zur Übernahme zwischen Zeitarbeitsfirma und Kunde. Viele Entleiher stimmen zu, Leiharbeitnehmer erst nach einem Jahr (manchmal auch nach einem halben Jahr) ohne weitere Provisionen zu übernehmen.

Und nur bei wenigen Leiharbeitnehmern machen sie Ausnahmen und zahlen vor Beendigung des ersten Jahres einen Festbetrag, um sich von den Vereinbarungen zu lösen. Haben Sie deshalb Geduld und warten einige Monate ab.

8. Nachfragen

Grundsätzlich stehen Zeitarbeitsfirmen der Übernahme in eine Festanstellung nicht im Weg. Wenn Sie bereits über mehrere Monate hinweg eng mit Ihrem Verleiher zusammenarbeiten und sich in Ihrem Einsatz richtig wohlfühlen, dann seien Sie nicht zu schüchtern, um bezüglich Übernahmemöglichkeiten nachzufragen.

 

2 Comments

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  • Sehr geehrter Herr Parttner,
    wir möchten einige Zeitarbeiter in unserem Unternehmen einstellen.
    Können uns die Zeitarbeitsfirmen von uns eine “Ablösesumme” verlangen?
    Wir haben Summen von >3000 € gehört. Das schreckt uns ehrlich gesagt eher ab.

    Vielen DANK für Ihre Antwort.

    • Hallo und danke für die Frage!

      Ja, unter gewissen Umständen können Zeitarbeitsfirmen eine sogenannte Vermittlungsgebühr oder Vermittlungsprovision verlangen.
      Als Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma finde ich das auch nur allzu fair.

      Stellen Sie sich vor, eine Leiharbeitsfirma sucht tagelang, manchmal wochenlang einen Mitarbeiter, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es werden Gespräche geführt, Berichte geschrieben, Verträge erstellt, Schutzmaßnahmen getroffen, Versicherungen abgeschlossen…und dann verdient die Zeitarbeitsfirma für ein paar Einsatzstunden Geld und muss dann den Arbeiter einfach “abgeben”? Das wäre nicht gerecht.

      Aber, und da gebe ich Ihnen recht, wer fair behandelt werden will, muss faire Bedingungen schaffen.

      Ich möchte deshalb nochmals auf die Grundsätze verweisen, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in seinem Urteil vom 10. November 2011, Aktenzeichen III ZR 77, 11, aufgestellt hatte. Ein Vermittlungshonorar oder, wie das Gesetz sagt, eine Vermittlungsgebühr, ist wirksam, wenn sie angemessen im Sinne des § 9 Nummer 3, zweiter Halbsatz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist.

      Zitat des Paragraphen:
      “Vereinbarungen, die dem Entleiher untersagen, den Leiharbeitnehmer zu einem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht; dies schließt die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung nicht aus”

      Der BGH hat in diesem Fall eine faire Staffelung festgelegt:

      Übernahme innerhalb der ersten drei Monate 15 % des Jahresbruttoeinkommens,
      nach drei Monaten 12 % des Jahresbruttoeinkommens,
      nach 6 Monaten 9 % des Jahresbruttoeinkommens,
      nach 9 Monaten 5 % des Jahresbruttoeinkommens und
      nach 12 Monaten keine Vermittlungsgebühr

      Das wird als “angemessen” angesehen.

      Grundsätzlich wird dies aber in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder einem dazugehörigen Mantelvertrag festgesetzt.
      Was sagt der von Ihnen sicherlich unterschriebene dazu?

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