10 große Irrtümer im Arbeitsrecht

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer in Fallen tappen, weil sie falsch informiert sind oder weil allgemein Meinungen vorherrschen, die nie bestätigt wurden.

Um solchen Irrtümern im Arbeitsrecht vorzubeugen, war es mir ein Bedürfnis diesen Beitrag zu veröffentlichen.

1. „Wenn ich krankheitsbedingt fehle, brauche ich die ersten drei Tage keinen Attest.“

Das ist nicht korrekt. Der Arbeitgeber kann bereits am ersten Fehltag eine Bestätigung vom Arzt verlangen.

2. „Über meinen Urlaub bestimmt der Chef.“

Falsch. Die Vereinbarungen in Bezug auf Urlaub müssen gemeinsam besprochen und entschieden werden. Es muss letztendlich einvernehmlich sein.

3. „Wenn der Chef es sagt, muss ich Überstunden machen!“

Nein. Sie können Überstunden ablehnen, wenn Sie triftige persönliche Gründe haben. Dazu gehört z.B. das Betreuen Ihrer Kinder.

4. „Wenn ich krankgeschrieben bin, kann ich nicht gekündigt werden.“

Doch. Auch im Krankheitsstand ist eine Kündigung unter Einhaltung der Fristen möglich. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt aber bestehen.

5. „Nachteilige Bestimmungen im Arbeitsvertrag gelten nicht, auch wenn ich sie unterschrieben habe.“

Wieder falsch. Wenn Sie es unterschrieben haben und es nicht gegen das Gesetz verstößt, gelten die Klauseln im Arbeitsvertrag, auch wenn sie ungerecht und nachteilig für Sie sind.

6. „Nur eine schriftliche Kündigung gilt.“

Nicht ganz. Wenn Sie selbst eine mündliche Kündigung aussprechen, kann sie zur Geltung kommen. Wenn der Arbeitgeber eine mündliche Kündigung ausspricht und Sie sie bestätigen, ist es ebenfalls wirksam.

7. „Wenn mein Chef und ich einvernehmlich auseinander gehen, gelten trotzdem die gesetzlichen Bestimmungen.“

Nein. Wenn Sie eine einvernehmliche Kündigung unterschrieben haben, gelten die darin festgelegten Daten. Gesetzliche oder vertragliche Fristen werden dadurch hinfällig.

8. „Ohne vorige Abmahnung kann mein Chef mich nicht entlassen.“

Nein. Nicht bei allen Kündigungen muss zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden.

9. „Mit einer Behinderung habe ich mehr Anspruch auf Urlaub.“

Nicht automatisch. Doch meist gibt es Verträge und Bestimmungen, die Behinderten mehr Urlaub zuschreiben.

10. „Das Arbeitszeugnis bekomme ich automatisch.“

Sie haben den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, aber Sie müssen es verlangen. Es ist nicht sicher, dass es Ihnen automatisch erstellt und zugesandt wird.

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