Wer muss Sicherheitsschuhe bezahlen?

In vielen Bereichen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht. Egal ob in der Großküche, auf der Baustelle oder im industriellen Betrieb, Sicherheitsschuhe schützen Sie als Arbeitnehmer vor spitzen und scharfen Gegenständen, ätzenden Flüssigkeiten und herabfallenden Gegenständen. Doch wer kommt für die Anschaffung der Sicherheitsschuhe auf? Wer trägt die Kosten?

Schauen wir uns einmal an, was das Arbeitsschutzgesetz sagt:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Es ist also die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers zu ermitteln, ob am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt und das Tragen von Sicherheitsschuhen nötig ist.

Durch eine Gefahrenbeurteilung erkennt der Arbeitgeber, ob ein Stoßen, Einklemmen oder Verätzen der Füße möglich werden kann.

Doch wer muss die Sicherheitsschuhe bezahlen?

Schauen wir, was das Gesetz weiter sagt:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie

2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Für die Bereitstellung und Finanzierung der Sicherheitsschuhe ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat zwar das Recht, die Anschaffung dem Arbeitnehmer aufzutragen, damit die Sicherheitsschuhe auch richtig passen, doch der Arbeitgeber ist verpflichtet für die Kosten aufzukommen. Außerdem muss er überprüfen, ob die Sicherheitsschuhe den Anforderungen entsprechen und auch getragen werden.

Wer muss Sicherheitsschuhe bezahlen?

Wann müssen Sicherheitsschuhe getauscht oder erneuert werden?Wann müssen neue Arbeitsschuhe beschafft werden?

Hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Das hängt auch von der Arbeitsumgebung und der daraus resultierenden Abnutzung ab. Doch die Berufsgenossenschaft empfiehlt, die Arbeitsschuhe spätestens nach einem Jahr auszutauschen.

Hat der Arbeitnehmer  bei den Sicherheitsschuhen das Recht auf Ersatz?

Ja, allerdings nur wenn sie beschädigt und ungeeignet sind. Der Arbeitnehmer kann die Schuhe aber nochmals anschauen, bevor er dem Ersatz zustimmt. Doch gemäß §2 PSA-Benutzungsverordnung und nach Nr. 3.3.4 DGUV Regel 112-191 – Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher: BGR 191) muss der Arbeitgeber für Ersatz sorgen.

 

Die Intervalle, in denen neue Sicherheitsschuhe angeschafft werden sollten, stehen normalerweise auch in Betriebsvereinbarungen, im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag.

 

 

22 Comments

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  • Hallo, ich finde diese Seite sehr aufschlussreich und habe noch eine Frage dazu:
    Wenn der AG die Anschaffung dem AN auträgt, wer trägt dann die Beschaffungskosten (Fahrt zum Fachgeschäft, Zeitaufwand o.ä.)?
    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort
    Volker Voetter

    • Danke für die Frage Herr Voetter,
      diese Kosten übernehmen zunächst Sie. Doch mit den Originalbelegen sind die Anschaffungskosten sowie die Aufwendungen zur Instandhaltung (z.B.Nähen, Stopfen) und Reinigung bei der Steuererklärung abzugsfähig. Das mit dem “Zeitaufwand” sehe ich problematisch. Er kann sicherlich schwer belegt und damit auch nicht sehr einfach in monetären Beträgen ausgedrückt werden.

  • Hallo, ich arbeite in der Pflege, mein Arbeitgeber wünscht sicheres Schuhwerk , keine Löscher keine festen Riemchen hinten, soll gut zu reinigen sein. Frage : Wer muß Schuhe bezahlen?
    Ist daß eine Kannbestimmung oder gesetzlich festgelegt, das er bezahlt.
    Mit frdl. Grüßen

    • Frau Vorstadt, die von Ihnen gesuchte gesetzliche Bestimmung finden Sie im oben erwähnten § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine den Arbeitsumständen entsprechende „Persönliche Schutzausstattung“ zur Verfügung zu stellen und die Kosten dafür zu übernehmen.

  • Hallo Herr Pattner,

    Vielen Dank für Ihren Blogbeitrag!

    Wieviel muss denn der Arbeitgeber dann zahlen? Bzw. zur Verfügung stellen, wenn ich sie selbst kaufen muss? Hier https://www.footector.de/wer-zahlt-sicherheitsschuhe-steuerliche-absetzbarkeit/ habe ich gelesen, dass man oft nur einen kleine Beitrag bekommt und dann sehr billige kaufen muss oder eben dann noch etwas selbst dazu zahlen muss.

    Gibt es denn einen Betrag der auch gesetzlich geregelt ist?

    Viele Grüße
    Achim

    • Auch eine gute Frage. Mir ist kein fixer Betrag bekannt.
      Laut den obigen Auszügen des Arbeitsschutzgesetzes ist es aber die Verantwortung des AG festzulegen, was für Arbeitskleidung benötigt wird.
      Und dann muss er die Kosten für die von ihm festgelegte Arbeitskleidung auch komplett bezahlen.

  • In meinem Arbeitsvertrag steht das ich die Sicherheitsschuhe selbst zahlen muß. Mein Arbeitgeber verlangt welche zu tragen. Ist dies rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    • Arbeitsschutzgesetz §3, Abs.3:
      (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

      Solche Angelegenheiten bitte immer vor der Unterschrift des Vertrages abklären, eventuell nach Absprache den Absatz streichen.
      Denn eine Unterschrift bestätigt eigentlich die Zustimmung einer abweichenden Regelung.
      Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach einmal darauf an mit Erwähnung des obigen Rechts. Ich hoffe, er hat Einsehen.

  • Hallo Herr Partner, ich habe auch eine komplizierte Frage!
    Mein Arbeitgeber stellt Sicherheitsschuhe zur Verfügung, in denen ich aber nicht arbeiten kann!
    Die Schuhe drücken und sind allgemein umbequem!
    Ich habe meinen Vorgesetzt darauf angesprochen ob ich mir selber welche kaufen kann, und die Kosten der Arbeitgeber übernimmt, – Fehlanzeige!
    Da ich auf Orthopädische Schuhe angewiesen bin, und eh immer mehrere Schuhe probieren muss bis einer passt.
    Zu meiner Person, ich habe öfter Rückenschmerzen, Probleme mit Knie und Hüfte.

    Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Mfg Hecht

    • Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört u.a. die Bereitstellung der Arbeitsschutzkleidung.
      Bei orthopädischen Sicherheitsschuhen können verschiedene Träger (z.B. gesetzl. Unfallversicherung, gesetzl. Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe. u.a.) für die Mehrkosten eintreten.
      Dies ist jedoch abhängig davon, wie die körperliche Einschränkung entstanden ist.
      Hier sollte ein Arzt (Orthopäde) aufgesucht werden, der die Einschränkung und deren Ursache ggfs. bescheinigt. Der Fachhandel ist in den meisten Fällen behilflich bei der Antragstellung für die Kostenübernahme.

  • Hallo, muss man es akzeptieren das der Arbeitgeber einem gebrauchte Arbeitsschuhe zur Verfügung stellt ?
    MfG Mandy Mannsfeldt

    • Hallo Frau Mannsfeldt, ja, aber unter der Voraussetzung, dass die Schuhe noch den Ansprüchen an Sicherheitsschuhe entsprechen, voll funktionstüchtig sind und gereinigt und desinfiziert wurden.

      Als Zeitarbeitgeber haben wir häufig Mitarbeiter, deren Einsatz nach wenigen Tagen (wegen verschiedener Gründe) ausscheiden. Oft geben sie Ihre Arbeitsschuhe in gutem Zustand zurück und wir verwenden sie für ander Mitarbeiter, aber eben nur unter den obigen Voraussetzungen.

  • Ist das Gesetz ein anderes wenn es sich um Leiharbeitsfirmen handelt?
    Meine ehemalige Firma stellt mir die Schuhe in Rechnung mit der Aussage: Es sind keine Standardschuhe….. quasi billig Produkte.
    Ich erbitte um schnelle Rückmeldung.
    Danke

    • Hallo Herr Holzhey,

      hier sprechen wir über das Arbeitsschutzgesetz. Es gilt für jeden Arbeitgeber.
      Da macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber eine Leiharbeitsfirma ist oder nicht.

      Doch wieso stellt Ihre Firma sie Ihnen in Rechnung?
      Weil Sie das Unternehmen verlassen? Wie ist der Zustand der Schuhe?

      Ich selbst führe eine Zeitarbeitsfirma und wir handhaben es so:

      Wenn der Leiharbeitnehmer in den ersten drei Monaten seines Einsatzes ausscheidet, gibt es drei Möglichkeiten.

      – Der LAN will die Schuhe behalten und es wird der Einkaufspreis vom Lohn abgezogen.
      – Der LAN gibt die Schuhe gut erhalten zurück und es wird nichts berechnet.
      – Der LAN will die Schuhe nicht mehr, aber er gibt sie unverwendbar wieder zurück, dann berechnen wir ihm auch die Kosten.

      Nach drei Monaten gehen die Schuhe komplett in den Besitz des LAN über, ohne Kosten für ihn.
      Aber wir müssen uns so absichern. Wir können ja nicht jedem LAN Sicherheitsschuhe bezahlen und sie ihm schenken, wenn er nach ein paar Tagen das Handtuch wirft.

    • Dann hat er ein Problem. Wobei vergessen Sie nicht, es geht vor allem um Ihre (!) Sicherheit. Bitte arbeiten Sie nicht ohne Sicherheitsschuhe, wenn sie nötig sind. Weisen Sie den Arbeitgeber auf seine Pflicht hin.

  • Hallo

    Und zwar hätte ich da eine Frage.
    Ist der Arbeitgeber im recht wenn er einen Pauschalbetrag festlegt für die Sicherheitsschuhe?
    Bei uns in der Firma ist es so das wir also die Arbeitnehmer uns die Sicherheitsschuhe kaufen müssen und egal was Sie kosten bekommen wir einen Pauschalbetrag von 30 euro brutto auf den monats lohnt.
    Finde ich nicht korrekt

    • Also der Arbeitgeber hat das Recht, die Mitarbeiter anzuweisen, die Sicherheitsschuhe selbst zu besorgen. Wie viel die Sicherheitsschuhe kosten, ist letztlich nicht entscheidend. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber prüft, ob die gekauften Sicherheitsschuhe den Anforderungen entsprechen. Einen Betrag von 30 Euro für “gute” Sicherheitsschuhe finde ich eigentlich in Ordnung.

  • Guten Tag, ich arbeite in einer Buchbinderei wo ich viel mit Hubwaggen, schweren Paletten und großen Bauteilen zu tun habe.
    Mein Arbeitgeber sagt er wäre nicht verpflichtet Arbeitsschuhe zur verfügung zu stellen.
    Aber woher weiß ich das es so ist.
    Gibt es genau festgelegte bedingungen die beschreiben ab wann Arbeitsschuhe zu tragen sind.

    MfG

    Patrick Jäckel

    • Wie im obigen Beitrag erwähnt, hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine Gefahrenbeurteilung zu machen. Gemäß Ihren Äußerungen müsste er so zu dem Schluss kommen, Arbeitsschutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Wenn er das nicht tut, begibt er seine Arbeiter und sich in ein unverantwortliches Risiko. Die Bedingungen sind klar im Arbeitsschutzgesetz beschrieben. Lesen Sie mehr hier: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

  • Interessant, dass der Arbeitgeber am Ende für die Kosten von Sicherheitsschuhen aufkommen muss. Ich informiere mich hier, weil mein Arbeitgeber mir aufgetragen hat meine Sicherheitsschuhe selbst zu kaufen. Aber ich denke, dass er wahrscheinlich vorhat mir die Kosten anschließend zu erstatten.

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